Es müssen bestimmte betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Für weitere Informationen folgen Sie dem Link
Schritt 2
Arbeitsrechtliche Grundlage schaffen
Gibt es einen Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Vereinbarung für Kurzarbeit?
Gibt es einen Tarifvertrag, der Anwendung findet?
Gibt es einen Betriebsrat (Achtung: Mitbestimmung)?
Gibt es keine arbeitsrechtliche Grundlage für Kurzarbeit, muss eine entsprechende Einzelvertragliche Vereinbarung über Kurzarbeit vereinbart werden. Ein Muster dazu finden Sie hier:
Schritt 3
Einverständnis der Mitarbeiter einholen
Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit nicht einseitig bestimmen
Ein Einverständnis muss schriftlich vom jeweiligen Mitarbeiter eingeholt werden
Ein Muster zum Einverständnis des Mitarbeiters können Sie hier einsehen.
Schritt 4
Anzeige der Kurzarbeit
Ein Muster zur Anzeige über Kurzarbeit finden hier.
Wir empfehlen Ihnen die Unterlagen (Anzeige über Kurzarbeit usw.) über den eServices abzugeben. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier:
Schritt 5
Als Anlage zur Anzeige für Kurzarbeit muss eine Aufstellung aller Mitarbeiter beigefügt werden.
Folgende Inhalte sollte die Aufstellung haben:
Name und Vorname
Eintrittsdatum
Monatliches Sollentgelt
Wöchentliche Arbeitszeit
Resturlaub zum 31.12.2019
Aktueller Stand aller Überstunden
Eine Musteraufstellung finden Sie hier:
Schritt 6
Dokumentation der Arbeitszeiten, Urlaubszeiten, Abbau Überstunden, Zeiten von Kurzarbeit
Ein Muster zur Dokumentation finden Sie hier:
Schritt 7
Bitte schicken Sie die folgenden Unterlagen an die Agentur für Arbeit (Adresse Ihres Bezirkes) bzw. laden Sie die folgende Anlage im eService der Agentur für Arbeit hoch:
Anschreiben an die Agentur für Arbeit (wenn per Post versendet wird)
Anzeige über Kurzarbeit
Arbeitsrechtliche Vereinbarung über Kurzarbeit (Auszug über Tarifvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Einzelvereinbarung)
Einverständniserklärung der Mitarbeiter
Mitarbeiteraufstellung
Schritt 8
Bitte schicken Sie die folgenden Unterlagen an die Agentur für Arbeit (Adresse Ihres Bezirkes) bzw. laden Sie die folgende Anlage im eService der Agentur für Arbeit hoch:
Abrechnung und Auszahlung von Lohnansprüchen und Kurzarbeitergeld an den Mitarbeiter erfolgt über den Steuerberater